Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
Die Beförderung von Personen und alle sonstigen Dienstleistungen aufgrund dieses Flugscheins unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, den jeweils gültigen Tarifen sowie den in diesem Flugschein festgelegten Bedingungen.
2. Haftungsbeschränkung
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Luftfahrtgesetz die Haftung des Beförderers auf eine Haftung für den Tod des Fluggastes oder dessen Körperverletzung sowie für den Verlust oder eine Beschädigung an Sachen, die der Fluggast an sich trägt oder mit sich führt, beschränkt ist.
3. Haftpflichtversicherung
Eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei der AIR&More/R+V Allgemeine Versicherung AG zum Schutz des Tandempassagiers und seiner mitgeführten Sachen besteht.
4. Ersatzpflicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Eine Ersatzpflicht von Reinhold Fritzer oder des Tandempiloten besteht nur dann, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung oder Unterlassung Reinhold Fritzers oder ihrer Leute oder Personen, derer sie sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedient, verursacht wurde. Eine Haftung besteht nicht, wenn alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich für die mitbeförderten Sachen des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
5. Haftungsausschluss für Angestellte und Bevollmächtigte
Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten und Bevollmächtigten von Reinhold Fritzer.
6. Änderungen von Flugzeit und -route
Reinhold Fritzer ist bemüht, den Fluggast möglichst pünktlich und zum vereinbarten Termin zu befördern. Die angegebenen Flug- bzw. Verkehrszeiten sind jedoch nicht Bestandteil dieses Vertrages und können ohne Vorankündigung geändert werden, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Flugpreises entsteht. Dasselbe gilt auch für die vorgesehene Flugroute, Flugzeit und die vorgesehenen Start- und Landeplätze, die insbesondere aus Sicherheits-, Wetter- und sonstigen triftigen Gründen jederzeit und ohne Anspruch auf Schadenersatz geändert werden können. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
7. Haftungsausschluss für zerbrechliche und wertvolle Gegenstände
Für zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände wird nicht gehaftet. Brillen und Kameras müssen so befestigt werden, dass ein Verlust im Laufe des Fluges ausgeschlossen werden kann.
8. Haftungsausschluss für Schäden
Reinhold Fritzer haftet nicht für Schäden, die aus der Befolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Fluggastes herrühren. Ebenso haftet Reinhold Fritzer nicht für Schäden, die auf dem Weg zum Startplatz oder vom Landeplatz entstehen.
9. Anforderungen an den Fluggast
Der Fluggast bestätigt seine gute körperliche und geistige Kondition und verpflichtet sich, zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu erscheinen. Der Passagier ist verpflichtet, bei Start und Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Das Nichterscheinen des Passagiers zum vereinbarten Flugtermin führt zum Verlust des Anspruchs auf den Passagierflug. Sofern vorab kein fester Flugtermin vereinbart ist, gilt das Flugticket für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum, in welchem der Flug während der offiziellen Flugbetriebszeit von Reinhold Fritzer durchgeführt werden kann. Der Passagier ist verpflichtet, den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn er in den letzten 12 Monaten einen schweren Unfall (Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung oder ähnliches) hatte oder wegen einer ernsthaften Erkrankung (Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem) ärztlich behandelt wurde oder wird.
10. Risiken bei Tandemflügen
Obwohl ein Tandemflug im Allgemeinen eine harmlose und ungefährliche Angelegenheit ist, wird darauf hingewiesen, dass Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z. B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen u. v. m.) passieren können, insbesondere beim Start und der Landung sowie durch windbedingten Einfluss, der zu einem unruhigen Flugverlauf und auch zu einer harten Landung führen kann.
11. Nutzung von Fotos und Filmaufnahmen
Der Fluggast stimmt ausdrücklich zu, dass Reinhold Fritzer bzw. dessen Piloten während oder vom Flug angefertigte Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken o. ä. verwenden dürfen.
12. Stornierungsbedingungen
Storno: Bei Stornierung des Fluges durch den Fluggast wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des Flugpreises fällig, sofern die Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem Flugtermin erfolgt. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen des Fluggastes zum vereinbarten Flugtermin ist die gesamte Gebühr zu entrichten.
13 Datenschutzbestimmungen
Datenschutz: Personenbezogene Daten werden nur dazu verwendet, um Anfragen zu beantworten. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.